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   OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 1 U 158/06   

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https://dejure.org/2007,40234
OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 1 U 158/06 (https://dejure.org/2007,40234)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.05.2007 - 1 U 158/06 (https://dejure.org/2007,40234)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Mai 2007 - 1 U 158/06 (https://dejure.org/2007,40234)
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Volltextveröffentlichung

  • archive.org

    Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 8/03

    Amtshaftung gegenüber Radfahrer bei Verletzung der Streupflicht auf Fuß- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 1 U 158/06
    Zu berücksichtigen sind insbesondere die örtlichen Verhältnisse, zum Beispiel die Gefährlichkeit des Verkehrsweges, ferner dessen Art und Wichtigkeit, die Stärke des Verkehrs und die Zumutbarkeit der einzelnen Maßnahmen, insbesondere die Leistungsfähigkeit des Streupflichtigen (vgl. BGH NJW 2003, 3622).
  • BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88

    Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 1 U 158/06
    Damit hat sich zugleich der Pflichtenkreis der Beklagten zu 1. auf die Kontrolle und Überwachung der Beklagten zu 2. verengt (vgl. BGH NJW-RR 1989, 394 ).
  • BGH, 11.06.1992 - III ZR 134/91

    Ausnahme vom Verweisungsprivileg aus § 839 Abs. 1 Satz 2

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 1 U 158/06
    37 b) Überträgt eine Gemeinde ihre Verkehrssicherungspflicht, wie vorliegend, auf die Anlieger, hier also die Beklagte zu 1., so haften diese für eventuelle Schäden als Folge einer Pflichtverletzung nach § 823 BGB (vgl. BGH NJW 1992, 2476).
  • OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 24 U 61/96

    Verkehrssicherungspflicht eines Betriebsinhabers gegenüber fremden Bauarbeitern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 1 U 158/06
    - deliktsrechtlichen Verantwortlichkeit geführt (vgl. OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1999, 532).
  • OLG Hamm, 04.11.1988 - 9 U 55/88

    Streupflicht der Gemeinde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 1 U 158/06
    Die Streupflicht beinhaltet grundsätzlich neben der Schneeräumung bei Glätte das Streuen mit abstumpfenden Mitteln, bei besonders belebtem Verkehr unter Umständen mit auftauenden Streumitteln (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1989, 611 ).
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